Hyundai IONIQ 5 Basis 58 kWh Heckantrieb, Reduktionsgetriebe 125 kW (170 PS) Energieverbrauch kombiniert 16,7kWh/100km, CO₂-Emissionen kombiniert 0g/km, CO₂-Klasse A. Elektrische Reichweite volle Batterie 384km.*
Hyundai IONIQ 6 Basis 53 kWh Heckantrieb, Reduktionsgetriebe 111 kW (151 PS) Energieverbrauch kombiniert 13,9kWh/100km, CO₂-Emissionen kombiniert 0g/km, CO₂-Klasse A. Elektrische Reichweite volle Batterie 429km.*
Ihre Monatsrate:
290,00 €²
inkl. MwSt.
Hyundai IONIQ 6 Basis 53 kWh Heckantrieb, Reduktionsgetriebe 111 kW (151 PS) Energieverbrauch kombiniert 13,9kWh/100km, CO₂-Emissionen kombiniert 0g/km, CO₂-Klasse A. Elektrische Reichweite volle Batterie 429km.*
Ihre Monatsrate:
269,54 €¹
inkl. MwSt.
Hyundai IONIQ 5 Basis 58 kWh Heckantrieb, Reduktionsgetriebe 125 kW (170 PS) Energieverbrauch kombiniert 16,7kWh/100km, CO₂-Emissionen kombiniert 0g/km, CO₂-Klasse A. Elektrische Reichweite volle Batterie 384km.*
Sämtliche Informationen zum Umfang der Herstellergarantie finden Sie unter: www.hyundai.de/garantien.
Hier können Sie uns eine Nachricht senden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Bitte beachten Sie, dass alle mit einem Sternchen * markierten Felder ausgefüllt werden müssen, um das Formular absenden zu können.
¹ Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Hyundai IONIQ 5, 125 kW (170 PS) Heckantrieb Elektro, Fahrzeugpreis 42.200,00 EUR, einmalige Leasingsonderzahlung 9.500,00 EUR, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 30.000 km, 36 mtl. Raten à 269,54 EUR. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Überführungskosten in Höhe von 990,00 EUR enthalten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.12.2023.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022 setzt sich die Umweltprämie aus dem Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 4.500,00 EUR (bei Beantragung ab dem 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023) und dem Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 2.677,50 EUR (brutto) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung ist ab dem 01.01.2023 eine Haltedauer von 12 Monaten. Ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt. Der Herstelleranteil von Hyundai ist vom teilnehmenden Händler im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Bundesanteil ist gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen und wird bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.
² Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Hyundai IONIQ 6, 111 kW (151 PS) Heckantrieb Elektro, Fahrzeugpreis 42.690,00 EUR, einmalige Leasingsonderzahlung 9.500,00 EUR, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 30.000 km, 36 mtl. Raten à 290,00 EUR. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Überführungskosten in Höhe von 990,00 EUR enthalten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.12.2023.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022 setzt sich die Umweltprämie aus dem Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 4.500,00 EUR (bei Beantragung ab dem 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023) und dem Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 2.677,50 EUR (brutto) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung ist ab dem 01.01.2023 eine Haltedauer von 12 Monaten. Ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt. Der Herstelleranteil von Hyundai ist vom teilnehmenden Händler im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Bundesanteil ist gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen und wird bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.
Odenkirchener Straße 51-59
41363 Jüchen
Tel. 02165-170 270
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: www.dat.de/co2/ oder www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf.
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.